logo
logo
Die Information für medizinische Fachkreise
Neutral, unabhängig und anzeigenfrei
vorheriger Artikela-t 2001; 32: 36nächster Artikel
Nebenwirkungen

RHABDOMYOLYSE DURCH CSE-HEMMER - CERIVASTATIN BESONDERS RISKANT?

Die australische Arzneimittelbehörde warnt vor Rhabdomyolyse in Verbindung mit dem CSE-Hemmer Cerivastatin (LIPOBAY, ZENAS). Rhabdomyolyse ist als Komplikation unter allen Statinen bekannt. Die Gefahr steigt bei gleichzeitiger Einnahme von Fibraten. Die Australier äußern den Verdacht, dass das relativ neue Cerivastatin riskanter ist als die anderen Statine. Siebzehn (18%) von 95 Berichten zu Cerivastatin betreffen Rhabdomyolyse. Bei den anderen CSE-Hemmern liegt der Prozentsatz zwischen 0,3% und 1,2%. In sieben von 15 Meldungen mit Dosisangaben werden Tagesdosierungen von 400 µg Cerivastatin und höher verwendet, bei zwei Patienten ist die Dosis kurz zuvor auf 800 µg gesteigert worden. Zehn Patienten haben gleichzeitig Gemfibrozil (GEVILON) eingenommen.1

Ein ähnliches Bild ergeben die Verdachtsberichte an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte2 seit 1990. Auf den jüngsten CSE-Hemmer, der im September 1997 eingeführt wurde, entfallen die meisten Meldungen (n=46). Dabei rangiert Cerivastatin 1999 mit 88 Mio. Tagesdosierungen (DDD) erst an dritter Stelle der Verordnungshäufigkeit3 nach Atorvastatin (SORTIS; 223 Mio. DDD, seit März 1997 im Handel, 11 Meldungen) und Simvastatin (DENAN, ZOCOR; 142 Mio. DDD, seit 1990 im Handel, 24 Meldungen). Der älteste CSE-Hemmer Lovastatin (MEVINACOR) wird 12-mal verdächtigt, Pravastatin (PRAVASIN u.a.) 5- und Fluvastatin (CRANOC, LOCOL) 6-mal.

Cerivastatin (LIPOBAY, ZENAS) bietet keinen therapeutischen Vorteil. Ein Nutzen ist im Gegensatz zu Simvastatin, Pravastatin und Lovastatin nicht durch Studien mit klinischen Endpunkten belegt (a-t 2000; 31: 102-3). Wir sehen keine Indikation für den möglicherweise riskanteren CSE-Hemmer.

© 2001 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm - Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.