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Nebenwirkungen

PHENYLPROPANOLAMIN-APPETITHEMMER UND -ERKÄLTUNGSMITTEL: SCHLAGANFALL

Das Amfetamin-ähnliche Phenylpropanolamin ist Bestandteil rezeptfreier Erkältungsmittel (z.B. BASOPLEX, CONTAC H, RHINOTUSSAL, WICK DAYMED Erkältungs-Kapseln) und in Deutschland seit 1997 (Schweiz seit 1999) verschreibungspflichtiger Appetithemmer (BOXOGETTEN S, FUGOA N, RECATOL MONO). Bedrohliche Schadeffekte in Verbindung mit Phenylpropanolamin sind seit Jahren dokumentiert, darunter Blutdrucksteigerung, intrazerebrale Blutung, Schlaganfall und Tod (a-t 1986; Nr. 5: 34-5 und 1988; Nr. 12: 110). Mehr als 30 Berichte über intrakranielle Blutungen nach der Einnahme sind publiziert. Der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA liegen hierzu 22 Spontanberichte vor,1 dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur einer.2

Jetzt will die FDA Phenylpropanolamin-haltige Produkte vom Markt nehmen.3 Das BfArM hat ein Risikobewertungsverfahren eingeleitet.4 Nach einer im Internet vorab veröffentlichten Fallkontrollstudie, deren Endversion am 21. Dezember 2000 erscheinen soll, wird Phenylpropanolamin in Appetithemmern und möglicherweise auch in Erkältungsmitteln als unabhängiger Risikofaktor für hämorrhagischen Schlaganfall bei Frauen erachtet.1 Wer gefährdet ist, lässt sich vorab nicht einschätzen.5 Das Risiko eines hämorrhagischen Insults innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Einnahme Phenylpropanolamin-haltiger Appetithemmer wird auf 1 pro 100.000 bis 1 pro 3,2 Millionen Frauen berechnet. Männer können auch gefährdet sein, jedoch ist die Fallzahl gering und keiner der in der Studie erfassten Männer hat Phenylpropanolamin als Appetithemmer eingenommen.1

FAZIT: Die FDA stuft das Risiko des hämorrhagischen Schlaganfalls unter Phenylpropanolamin-haltigen Mitteln als "sehr gering" ein. Die Beschwerden, für die solche Appetithemmer und Erkältungsmittel verwendet werden, rechtfertigen wegen der Schwere und Bedrohlichkeit der Schädigung die Einnahme jedoch nicht.3 Die Nutzen-Schaden-Abwägung ist negativ. Phenylpropanolamin-haltige Produkte sind entbehrlich und gehören auch hierzulande vom Markt.

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